Wertpapierdepot in Österreich
Ein Wertpapierdepot ist der Verwahrort für Ihre Wertpapiere. Es hält Aktien, Fonds und Anleihen, die Ihnen gehören, verbucht Käufe und Verkäufe und führt Erträge Ihrem Verrechnungskonto zu. Verglichen werden deshalb nicht Renditen, sondern die Kosten der Verwahrung, die Abwicklung der Orders – und in Österreich die Frage der Steuer.
Zwei Dinge unterscheiden ein österreichisches Depot von einem deutschen. Erstens die KESt, die eine inländische, steuereinfache Bank automatisch einbehält; es gibt dafür keinen allgemeinen Freibetrag, die Steuer fällt ab dem ersten Euro an. Zweitens die Verwahrung: Ihre Wertpapiere liegen als Sondervermögen getrennt vom Vermögen der Bank und fallen nicht in deren Insolvenzmasse. Beides steht im Mittelpunkt dieser Seite.
Depot in Österreich vergleichen
Der Vergleichsrechner wird hier eingebunden.
Der Rechner zeigt Depotführungskosten, Ordergebühren und Sparplankonditionen je Anbieter. Die Werte ändern sich und stehen deshalb hier und nicht im Text.
Unabhängig. Wir vergleichen nach Bedingungen, nicht nach Provision. Wie wir Geld verdienen, steht in Über uns.
Kurz gefasst
- Verwahrung
- Sondervermögen – Ihre Wertpapiere bleiben Ihr Eigentum
- Steuern
- Die KESt behält eine inländische, steuereinfache Bank automatisch ein
- Freibetrag
- Für Kapitalerträge gibt es keinen allgemeinen Freibetrag
- Aufsicht
- Finanzmarktaufsicht (FMA)
- Zu prüfen
- Steuerstatus, Orderkosten, Verwahrort und Handelsplätze
Was ein Wertpapierdepot ist
Ein Wertpapierdepot ist ein Verzeichnis, kein Vermögenswert. Es hält die Wertpapiere, die Ihnen gehören, verbucht Zu- und Verkäufe, führt Ausschüttungen und Zinsen Ihrem Verrechnungskonto zu und stellt die Unterlagen für die Steuer bereit. Verglichen werden deshalb die Bedingungen, zu denen ein Anbieter verwahrt und ausführt – nicht das Depot selbst.
Zu jedem Depot gehört ein Verrechnungskonto. Über dieses Konto werden Käufe bezahlt und Verkaufserlöse gutgeschrieben. Rechtlich ist es etwas anderes als das Depot, und dieser Unterschied wird im Insolvenzfall entscheidend: Das Depot hält Ihr Eigentum, das Verrechnungskonto nur eine Forderung gegen die Bank.
Worauf es beim Vergleich ankommt
- Verwahrung – wo liegen Ihre Wertpapiere, und bei welcher Stelle ist das Depot geführt?
- Steuerstatus – ist der Anbieter steuereinfach, oder müssen Sie die Erträge selbst erklären?
- Kosten – Depotführung, Orderkosten, laufende Fondskosten.
- Handelsplätze – welche Plätze stehen zur Wahl, und zu welchen Zeiten?
- Sortiment – sind die Wertpapiere handelbar, die Sie tatsächlich brauchen?
Die KESt: zwei Sätze, automatisch einbehalten
In Österreich fällt auf Kapitalerträge die Kapitalertragsteuer (KESt) an – aber nicht auf alles mit demselben Satz. Das Einkommensteuergesetz unterscheidet zwei Fälle: 25 % auf Geldeinlagen und nicht verbriefte Forderungen bei Kreditinstituten, 27,5 % auf alle übrigen Kapitalerträge. Die Ausschüttungen von Fonds sind ausdrücklich dem Satz von 27,5 % zugeordnet. Für ein Depot heißt das: Wertpapiere und Fonds werden mit 27,5 % besteuert, die Zinsen auf dem Guthaben des Verrechnungskontos – einer Geldeinlage – mit 25 %.
Bei einer inländischen, steuereinfachen depotführenden Bank behält die Bank diese Steuer automatisch ein und führt sie ab. Der Einbehalt wirkt endgültig (Endbesteuerungswirkung): Die Kapitalerträge werden nicht in den progressiven Tarif gerechnet. Sie erhalten Ihre Erträge also bereits versteuert gutgeschrieben und müssen sich um nichts weiter kümmern – das ist der zentrale Vorteil eines steuereinfachen Depots.
Der zweite Punkt ist der, den Anleger aus anderen Ländern am häufigsten falsch annehmen: Es gibt in Österreich keinen allgemeinen Freibetrag für Kapitalerträge – und keine Teilfreistellung, wie sie die deutsche Fondsbesteuerung kennt. Die Steuer fällt ab dem ersten Euro an. Es gibt also keinen steuerfreien Sockel, den man zuerst ausschöpfen müsste, und keine Grenze, unterhalb derer Erträge unversteuert bleiben.
- Satz für Geldeinlagen
- 25 % auf Geldeinlagen und nicht verbriefte Forderungen bei Kreditinstituten – dazu zählt auch das Guthaben auf dem Verrechnungskonto
- Satz für Wertpapiere
- 27,5 % auf die übrigen Kapitalerträge, einschließlich der Ausschüttungen von Fonds
- Einbehalt
- Eine inländische, steuereinfache Bank behält die KESt automatisch ein; der Einbehalt wirkt endgültig (Endbesteuerungswirkung)
- Freibetrag
- Es gibt keinen allgemeinen Freibetrag und keine Teilfreistellung – die Steuer fällt ab dem ersten Euro an
- Nicht steuereinfach
- Dann erklärt der Anleger die Erträge selbst – in Österreich auf dem Formular E1 beziehungsweise E1kv, nicht auf der deutschen Anlage K
Bei einem ausländischen, nicht steuereinfachen Broker liegt die Erklärung damit bei Ihnen. Sie erfolgt in Österreich auf dem Formular E1 beziehungsweise der Beilage E1kv – nicht auf der deutschen Anlage K, auch wenn Sie aus Deutschland kommen. Klären Sie den Status vor der Depoteröffnung schriftlich beim Anbieter: Ob ein Broker steuereinfach ist, kann sich nach Produkt und Jahr unterscheiden, und eine Auskunft in Textform ist mehr wert als eine Angabe auf einer Website.
Ob ein Anbieter steuereinfach ist, ist damit keine Nebenfrage, sondern die erste Frage beim Depotvergleich. Die Antwort steht nicht im Werbetext, sondern in den Bedingungen und im Preis- und Leistungsverzeichnis – und im Zweifel in einer schriftlichen Auskunft des Anbieters. Fragen Sie konkret: Behält Ihre Bank die KESt für meine Erträge ein und führt sie sie ab?
Weil es keinen Freibetrag gibt, wirkt sich die Steuer anders aus als in Deutschland. Erträge sind in Österreich von der ersten Gutschrift an belastet. Wer aus einem deutschen Depot umzieht, sollte die Steuerwirkung vorher durchrechnen lassen – die Zahlen dazu stehen nicht in diesem Text, weil sie von der Anlage und vom Einzelfall abhängen.
Meldefonds oder Nichtmeldefonds: die österreichische Besonderheit bei Fonds
- MeldefondsDie maßgeblichen Werte werden gemeldet. Besteuert wird der tatsächliche Ertrag des Jahres.
- NichtmeldefondsDiese Werte fehlen. Besteuert wird ein Schätzwert, und der gilt zum Jahresende als zugeflossen.
Beim Nichtmeldefonds kann Steuer entstehen, ohne dass Sie Anteile verkauft haben. Ob ein Fonds als Meldefonds geführt wird, steht in den Unterlagen des Anbieters.
Ob ein Fonds in Österreich nach den tatsächlichen Erträgen oder nach einer Schätzung besteuert wird, hängt davon ab, ob er als Meldefonds geführt wird. Ein Meldefonds meldet die für die Besteuerung maßgeblichen Werte; die steuereinfache Bank rechnet dann auf dieser Grundlage ab. Bei einem Nichtmeldefonds fehlen diese Werte – und dann greift eine Pauschalbesteuerung, die es in Deutschland in dieser Form nicht gibt.
Besteuert wird in diesem Fall nicht der tatsächliche Ertrag, sondern ein Schätzwert. Herangezogen wird der höhere von zwei Werten: neunzig Prozent des Wertzuwachses des Fonds im jeweiligen Jahr oder zehn Prozent des letzten Rücknahmepreises. Als zugeflossen gilt dieser Betrag zum 31.12. des Jahres – unabhängig davon, ob Sie Anteile verkauft haben. Für diesen Fall sieht das Investmentfondsgesetz (InvFG 2011) die Schätzung vor. Gegen sie können Sie einen qualifizierten Nachweis führen, dass der tatsächliche Ertrag niedriger war; von selbst passiert das nicht, und den Nachweis müssen Sie erbringen.
Die Steuer kann ohne Verkauf entstehen. Bei einem Nichtmeldefonds wird der geschätzte Ertrag zum Jahresende als zugeflossen behandelt. Wird Ihr Depot steuereinfach geführt, behält die Bank den Betrag ein, obwohl Sie nichts veräußert haben. Fragen Sie deshalb vor dem Kauf eines Fonds, ob er als Meldefonds geführt wird; die Antwort steht in den Unterlagen des Anbieters und nicht in der Produktwerbung.
Verluste: nur eingeschränkt gegenrechenbar
Verluste aus Wertpapieren können in Österreich nur eingeschränkt mit Gewinnen gegengerechnet werden. Innerhalb desselben Depots bei einer steuereinfachen Bank ist der Ausgleich nach den Regeln der Bank möglich; über mehrere Depots und Institute hinweg nur eingeschränkt. Das ist kein Nebenaspekt, sondern der Grund, warum die Frage nach dem Verlustausgleich bei jedem Depotvergleich gestellt werden sollte.
Drei Regeln bestimmen das Ergebnis:
- Ausgleich nur im selben Jahr. Verluste und Gewinne werden innerhalb desselben Kalenderjahres gegeneinander gerechnet. Ein Vortrag eines Verlusts in ein späteres Jahr ist nicht vorgesehen – wer eine Verlustrealisierung ins nächste Jahr verschiebt, verliert die Verrechnung.
- Getrennte Töpfe. Verluste aus Wertpapieren treffen auf Gewinne aus Wertpapieren. Zinsen aus einem Sparbuch oder einer Spareinlage stehen in einem anderen Topf und lassen sich damit nicht verrechnen.
- Die Regelbesteuerung ist eine Option. Für bestimmte Erträge kann statt der Kapitalertragsteuer die Regelbesteuerung mit dem progressiven Tarif gewählt werden. Ob sie günstiger ist, hängt vom übrigen Einkommen ab und gehört in die Steuerberatung, nicht in eine Faustregel.
Klären Sie deshalb vor einem Verkauf, nicht danach:
- Wie verrechnet Ihre Bank Verluste innerhalb des Depots? Die Regel steht in den Bedingungen und im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- Was passiert bei mehreren Depots? Fragen Sie, wie die Verrechnung über Institute hinweg funktioniert und welche Unterlagen Sie dafür brauchen.
- Was müssen Sie für die Steuererklärung aufbewahren? Bei einem nicht steuereinfachen Anbieter liegt der gesamte Aufwand ohnehin bei Ihnen.
- Lassen Sie den Einzelfall prüfen, bevor Sie einen Verlustverkauf mit einem Gewinnverkauf kombinieren – die Wirkung hängt von der Anlage und vom Jahr ab.
Verluste sind kein Steuersparmodell. Die eingeschränkte Verrechnung ist eine Regelung über die Berechnung, keine Empfehlung. Wer Depots danach auswählt, wo Verluste besonders günstig verrechnet werden, verwechselt ein Nebenthema mit dem Zweck der Anlage.
Sondervermögen: was mit Ihrem Depot bei einer Bankeninsolvenz passiert
Wertpapiere in einem Depot werden als Sondervermögen getrennt vom Vermögen der Bank verwahrt. Sie bleiben rechtlich Ihr Eigentum und gehen nicht in die Insolvenzmasse der Bank ein. Gerät der Anbieter in Schwierigkeiten, werden die Papiere für Sie auf einen anderen Verwahrer übertragen – sie sind nicht Teil der Masse, aus der die Gläubiger der Bank befriedigt werden.
Das ist der wichtigste Unterschied zum Guthaben auf dem Verrechnungskonto. Ein Guthaben ist eine Forderung gegen die Bank: Sie haben einen Anspruch auf Auszahlung, und dieser Anspruch ist im Insolvenzfall eine gewöhnliche Forderung. Für Einlagen gilt die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro je Kunde und Bank, die in der gesamten EU gilt. Maßgeblich ist dabei die Banklizenz des Instituts, nicht die Marke, unter der es auftritt.
- Wertpapiere im Depot
- Sondervermögen – Ihr Eigentum, fällt nicht in die Insolvenzmasse
- Guthaben auf dem Verrechnungskonto
- Forderung gegen die Bank – geschützt bis 100.000 Euro je Kunde und Bank
- Verwahrung im Ausland
- Kann anderen Regeln unterliegen. Klären Sie den Verwahrort und die Rechtsordnung.
Was daraus praktisch folgt: Sie können den Stand Ihres Verrechnungskontos beeinflussen, den Sondervermögensstatus Ihrer Wertpapiere nicht. Wer größere Beträge dauerhaft auf dem Verrechnungskonto liegen lässt, trägt dort ein Einlagenrisiko bis zur Sicherungsgrenze. Im Depot selbst besteht dieses Risiko nicht.
Prüfen Sie den Verwahrort, wenn Ihr Anbieter im Ausland sitzt. Sondervermögen ist in Österreich die Regel; ob und wie eine ausländische Verwahrstelle Ihre Papiere trennt, folgt deren Rechtsordnung. Fragen Sie nach, wo die Wertpapiere liegen und nach welchem Recht sie verwahrt werden.
Welche Kosten ein Depot hat – und wo sie stehen
Die Kosten eines Depots zerfallen in vier Gruppen, die unabhängig voneinander variieren. Eine Zahl steht hier bewusst nicht, weil sich alle vier laufend ändern; die aktuellen Werte zeigt der Rechner, die verbindlichen Werte stehen in den Unterlagen des Anbieters.
- Depotführung
- Eine laufende Gebühr für die Verwahrung, oft jährlich abgerechnet. Bei manchen Anbietern entfällt sie, bei anderen nicht. Die Regel steht im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- Orderkosten
- Der Preis für einen Kauf oder Verkauf. Häufig eine Kombination aus einem festen Anteil und einem prozentualen Anteil, dazu Unter- und Obergrenzen.
- Laufende Fondskosten
- Die Kosten des Wertpapiers selbst. Sie fallen unabhängig vom Depot an und stehen im Produktinformationsblatt.
- Spread
- Die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufskurs. Sie wird nicht als Gebühr ausgewiesen, ist aber im Kurs enthalten und bei kleinen Orders oft der größere Posten.
Die Struktur erklärt, warum es keinen allgemein günstigsten Anbieter gibt. Ein Anbieter mit niedrigem prozentualen Anteil und hohem Grundpreis ist bei großen Orders günstig und bei kleinen teuer; ein Anbieter mit hoher Obergrenze umgekehrt. Wer monatlich kleine Beträge anlegt, hat einen anderen günstigsten Anbieter als jemand, der selten große Positionen kauft.
Rechnen Sie deshalb mit Ihrem eigenen Muster: wie viele Orders im Jahr, in welcher Höhe, und wie viele Sparpläne mit welcher Rate. Der Rechner nimmt diese Angaben und zeigt die Jahressumme. Zusätzlich lohnt der Blick in das Preis- und Leistungsverzeichnis – dort stehen die Beträge, die der Rechner nicht abbildet.
Wo Ihre Order ausgeführt wird: deutsche Handelsplätze und die Wiener Börse
Österreichische Broker wickeln einen großen Teil der Orders über deutsche Handelsplätze ab; die Wiener Börse ist im Vergleich dazu kleiner. Das ist eine Marktbeobachtung und keine Bewertung – für Anleger hat sie aber konkrete Folgen, die im Depotvergleich selten angesprochen werden.
- Handelszeiten. Richtet sich die Ausführung nach einem deutschen Handelsplatz, gelten dessen Zeiten. Wer am Abend österreichischer Zeit handeln will, muss prüfen, ob sein Anbieter das überhaupt anbietet.
- Preisfeststellung. Je nach Handelsplatz entsteht der Preis in einem Orderbuch oder wird von einem Handelsteilnehmer gestellt. Das beeinflusst den Spread.
- Währung. Wird über einen ausländischen Platz abgerechnet, kann eine Umrechnung anfallen. Ob und zu welchen Kosten Ihr Anbieter umrechnet, steht im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- Auswahl. Ein Anbieter, der nur einen einzigen Handelsplatz bereitstellt, nimmt Ihnen die Wahl zwischen ihnen.
Fragen Sie bei Ihrem Anbieter nach, welche Handelsplätze zur Verfügung stehen, ob die Wiener Börse dabei ist und zu welchen Zeiten welche Orderarten möglich sind. Diese Auskünfte gehören in jeden Depotvergleich, weil sie den Ausführungspreis unmittelbar beeinflussen.
Depot eröffnen und die Aufsicht in Österreich
Bei der Eröffnung eines Depots wird Ihre Identität festgestellt, und es werden Angaben zu Ihrer Steueransässigkeit erhoben. Klären Sie dabei gleich den Steuerstatus des Depots: Wird die KESt einbehalten oder nicht? Diese Frage sollte schriftlich beantwortet werden, nicht am Telefon.
In Österreich unterliegen Banken und Wertpapierfirmen der Aufsicht der Finanzmarktaufsicht (FMA). Ob ein Anbieter der FMA-Aufsicht unterliegt, hängt von seiner Zulassung ab. Bei einem Anbieter mit Sitz im Ausland ist die heimische Aufsichtsbehörde zuständig – klären Sie vor der Eröffnung, an wen Sie sich im Streitfall wenden können.
Für Streit aus dem Depot- und Wertpapiergeschäft ist in Österreich eine eigene Stelle zuständig: die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos; Kredite in Fremdwährung sind von ihrer Zuständigkeit ausdrücklich ausgenommen. Die FMA ist dagegen die Aufsichtsbehörde – sie entscheidet keinen Einzelfall zwischen Ihnen und Ihrem Anbieter.
- Wer ist Ihr Vertragspartner? Die Marke auf der Website muss nicht das Institut sein, mit dem Sie den Vertrag schließen.
- Wo liegen die Wertpapiere? Fragen Sie nach dem Verwahrort und danach, nach welchem Recht verwahrt wird.
- Ist der Anbieter steuereinfach? Lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.
- An wen wenden Sie sich bei Beschwerden? Für das Depot- und Wertpapiergeschäft an die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft; die Arbeiterkammer berät Konsumenten kostenlos.
Worauf Sie beim Depotvergleich in Österreich achten sollten
In dieser Reihenfolge geprüft, sortiert das die Angebote schnell:
- Steuerstatus zuerst. Steuereinfach oder nicht steuereinfach – davon hängt ab, wie viel Arbeit Sie mit der Steuer haben.
- Verwahrung. Sondervermögen, Verwahrort, Rechtsordnung.
- Depotführung und Orderkosten – laut Preis- und Leistungsverzeichnis, nicht laut Werbeseite.
- Laufende Fondskosten der Wertpapiere, die Sie tatsächlich kaufen wollen.
- Handelsplätze und Handelszeiten – einschließlich der Frage, ob die Wiener Börse verfügbar ist.
- Verrechnungskonto – Verzinsung, Kosten für Ein- und Auszahlungen, Einlagensicherung.
- Verlustausgleich – wie verrechnet der Anbieter innerhalb des Depots, und was gilt über Depots hinweg?
- Beschwerdeweg – für Streit aus dem Depot- und Wertpapiergeschäft ist die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft zuständig.
Und ein Hinweis, der nicht in den Rechner gehört: Ein Depot erwirtschaftet keine Rendite. Das tun die Wertpapiere, die Sie darin halten. Der Depotvergleich kann nur die Kostenseite und die Steuerabwicklung sauber machen – die Anlageentscheidung selbst nimmt er Ihnen nicht ab.
Häufige Fragen
Wie werden Kapitalerträge in Österreich besteuert?
Mit zwei Sätzen: 25 Prozent auf Geldeinlagen bei Kreditinstituten – dazu zählt auch das Guthaben auf dem Verrechnungskonto – und 27,5 Prozent auf die übrigen Kapitalerträge, einschließlich der Ausschüttungen von Fonds. Bei einer inländischen, steuereinfachen depotführenden Bank behält die Bank die Steuer automatisch ein und führt sie ab; Sie erhalten die Erträge bereits versteuert. Bei einem nicht steuereinfachen Anbieter müssen Sie die Erträge selbst in der Einkommensteuererklärung angeben – in Österreich auf dem Formular E1 beziehungsweise E1kv.
Gibt es in Österreich einen Freibetrag für Kapitalerträge?
Nein. Es gibt keinen allgemeinen Freibetrag für Kapitalerträge. Die Steuer fällt ab dem ersten Euro an. Es gibt also keinen steuerfreien Sockel, den man zuerst ausschöpfen könnte.
Was bedeutet steuereinfach?
Steuereinfach bedeutet, dass die inländische Bank die KESt für Ihre Erträge selbst berechnet, einbehält und abführt. Sie müssen die Erträge dann nicht gesondert erklären. Ist ein Anbieter nicht steuereinfach, liegt die Erklärung bei Ihnen – das ist in Österreich das wichtigste Auswahlkriterium und wird auf der Brokerseite ausführlich behandelt.
Sind meine Wertpapiere bei einer Insolvenz der Bank geschützt?
Ja. Wertpapiere werden als Sondervermögen getrennt vom Vermögen der Bank verwahrt und bleiben Ihr Eigentum. Sie fallen nicht in die Insolvenzmasse. Das Guthaben auf dem Verrechnungskonto ist dagegen eine Forderung gegen die Bank und ist über die Einlagensicherung bis 100.000 Euro je Kunde und Bank geschützt.
Welche Kosten hat ein Wertpapierdepot?
Vier Posten: die laufende Depotführungsgebühr, die Orderkosten pro Kauf oder Verkauf, die laufenden Kosten der Fonds selbst und der Spread zwischen Kauf- und Verkaufskurs. Die aktuellen Werte zeigt der Rechner; die verbindlichen Beträge stehen im Preis- und Leistungsverzeichnis und in den Bedingungen des Anbieters.
Warum werden viele Orders über deutsche Handelsplätze abgewickelt?
Weil österreichische Broker einen großen Teil der Orders über deutsche Handelsplätze leiten; die Wiener Börse ist kleiner. Für Sie heißt das: Handelszeiten und Preisfeststellung richten sich nach dem jeweiligen Platz, und es kann eine Währungsfrage entstehen. Fragen Sie Ihren Anbieter, welche Plätze verfügbar sind.
Kann ich Verluste mit Gewinnen verrechnen?
Nur eingeschränkt. Innerhalb desselben Depots bei einer steuereinfachen Bank ist der Ausgleich nach den Regeln der Bank möglich, über mehrere Depots und Institute hinweg nur eingeschränkt. Klären Sie die konkrete Wirkung vor dem Verkauf mit Ihrer Bank und lassen Sie den Einzelfall prüfen.
Wer beaufsichtigt Depots in Österreich?
Banken und Wertpapierfirmen mit Zulassung in Österreich unterliegen der Aufsicht der Finanzmarktaufsicht (FMA). Bei Anbietern mit Sitz im Ausland ist die jeweilige heimische Aufsicht zuständig. Klären Sie vor der Eröffnung, wer Ihr Vertragspartner ist. Für Streit aus dem Depot- und Wertpapiergeschäft ist die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft zuständig – das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos; Kredite in Fremdwährung sind ausgenommen.
Was ist ein Meldefonds?
Ein Meldefonds meldet die für die Besteuerung maßgeblichen Werte, sodass die Bank die Steuer nach den tatsächlichen Erträgen abrechnen kann. Bei einem Nichtmeldefonds fehlen diese Werte. Dann wird ein Schätzwert herangezogen: der höhere von neunzig Prozent des Wertzuwachses des Jahres oder zehn Prozent des letzten Rücknahmepreises, behandelt als zum 31.12. des Jahres zugeflossen. Gegen diese Schätzung können Sie einen qualifizierten Nachweis führen, dass der Ertrag niedriger war. Fragen Sie vor dem Kauf eines Fonds beim Anbieter nach, ob er als Meldefonds geführt wird.
Worauf kommt es beim Depotvergleich an?
Zuerst auf den Steuerstatus – steuereinfach oder nicht steuereinfach. Danach auf Verwahrung und Verwahrort, Depotführung, Orderkosten, laufende Fondskosten, Handelsplätze und das Verrechnungskonto. Erst am Ende lohnt der Blick auf einzelne Gebührenpositionen, weil die Kostenstruktur je nach Anlagemuster unterschiedlich wirkt.